Der Weg in die behindertengerechte Wohnung

 

Eine Rollstuhlrampe um die Behindertengerechte Wohnung zu erreichenDie behindertengerechte Wohnung fängt schon mit dem barrierefreien Fußweg in die Wohnung an. Rollstuhlfahrer sollten den Weg für sich nutzen können und weder Bäume, Verkehrsschilder, Stufen oder anderes, dürfen als Hindernis im Wege stehen. Wenn Rampen vorhanden sind, dürfen die nicht mehr als 6 Prozent Steigung aufweisen und der Weg bis zur Wohnanlage muss mindestens 1,20 Meter breit sein. Es sollte außerdem ein Behindertenparkplatz vorhanden sein, der das nahe Heranfahren an die Wohnung möglich macht. Der Zugang zum Haus muss außerdem eine befestigte Fläche vorweisen, gut einsehbar und beleuchtet sein. Weiterhin muss der Fußweg rutschfest sein.

 

Der Hauseingangsbereich der zu der behindertengerechten Wohnung führt, muss stufenlos erreichbar sein. Der Eingang selbst, muss 2,10 hoch sein und mindestens 90 cm breit und darf keine unteren Türanschläge haben. Es muss am Eingang einen Wetterschutz geben, eine Klingelanlage, den Briefkasten und eine Gegensprechanlage. Alles muss sich in der Nähe der Eingangstür befinden und in 85 cm Höhe angebracht sein. Auch im Hauseingang und Treppenhaus muss ein rutschfester Bodenbelag gegeben sein. Der Treppenlauf muss grade sein, es sollten beidseitige Handläufe an Treppen gegeben sein. Die Stufenkanten müssen kontrastreich hervorgehoben werden. Am besten sollte auch ein rollstuhlgerechter Aufzug in die behindertengerechte Wohnung führen. Auch dieser muss bestimmte Maße haben, damit der Rollstuhl auch wirklich in den Lift kommt. Die Wohnungstür sollte keine Schwelle aufweisen und breit genug sein.


Die behindertengerechte Wohnung muss besondere Merkmale aufweisen

 

Ein barrierefreies Bad, für eine Behindertengerechte WohnungDie behindertengerechte Wohnung sollte ohne Türschwellen und ohne Läufer ausgestattet sein. Beides würde zu einer Stolperfalle werden oder zu einem unüberwindbaren Hindernis für Rollstuhl und Rollator. Im Schlafraum sollte ein Bett stehen, welches von drei Seiten zugänglich ist. In der Küche sollten die Hängeschränke nicht zu hoch sein und verschiebbar sein. Herd, Spüle und Arbeitsfläche in der Küche, sollten für Rollstuhlfahrer unterfahrbar sein und am besten parallel angeordnet sein. Die Arbeitsplatte sollte generell für Arbeiten im Sitzen ausgebaut sein. Der Kühlschrank, der Backofen und die Mikrowelle müssen in Bedienhöhe sein.

 


Das Badezimmer für die behindertengerechte Wohnung muss ohne Türschwelle sein, eine breite Tür haben, damit man auch mit dem Rollstuhl durchfahren kann. Die Dusche muss groß genug sein, für behinderte Personen am besten 3,2 Quadratmeter groß und für Rollstuhlfahrer 5,4 Quadratmeter. Auch der Duscheingang muss so konzipiert sein, dass es zu keinen Problemen kommt. Eine Badewanne muss mit Badelift versehen sein. Der Waschtisch wieder, muss Beinfreiheit bieten und sollte 67 cm über den Boden angebracht sein. Außerdem sollte es im gesamten Badezimmer genügend Stütz- und Haltegriffe geben. Die Toilette muss eine Höhe von 48 cm vorweisen, um für eine behindertengerechte Wohnung zu sorgen. Die Sitzhöhe der Toilette sollte veränderbar sein und auf jeden Fall mit dem Rollstuhl oder Rollator anfahrbar sein.

Auch der Balkon oder die Terrasse müssen in einer behindertengerechten Wohnung so gebaut sein, dass keine Bodenschwelle stört und die Tür muss breit genug ausfallen, um den Rollstuhl ohne Probleme durch die Tür zu bekommen.

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Weitere Dinge, die wichtig für die behindertengerechte Wohnung sind

 

Barrierefreier Zugang für die Behindertengerechte WohnungFür die behindertengerechte Wohnung müssen alle Bodenbeläge trittsicher sein, ebenso auch rutschhemmend und nicht elektrostatisch aufladbar. Die Fenster müssen für Rollstuhlfahrer Fenstergriffe in einer Hohe von 130 cm vorzuweisen haben. Es sollten keine Schwingflügelfenster sein und es muss eine Absturzsicherung angebracht sein. Die Fenster im Erdgeschoss müssen darüber hinaus einbruchsicher sein. An allen Fenstern der behindertengerechten Wohnung sollte ein Sonnenschutz vorhanden sein. Die Rollläden müssen für den behinderten Menschen leicht bedienbar sein. Auch die Heizkörper müssen niedrig hängen. Sie müssen bei einer Höhe von 40 und 85 cm bedienbar sein. Auch die Schalter für die Beleuchtung müssen in einer Höhe von 60-85 cm eingebaut worden sein. Am besten sollten die Schalter auch farblich abgesetzt sein.

 

Weiterhin müssen die Bewohner selbst die behindertengerechte Wohnung soweit sauber halten, dass keine Unfälle geschehen können. Tropft Wasser auf dem Boden, muss dieses sofort weggewischt werden. Kinderspielzeuge sollten nicht im Wege liegen, ebenso wenig Schuhe. Es sollte genügend Sitzmöglichkeiten geben, wenn die betroffene Person nicht ganz so weit laufen kann. Dielen und Flure sollten am besten Haltestützen haben, so dass das Laufen in den kleinen, meist engen Räumen leichter fällt. Alle Möbel sollten so aufgestellt werden, dass ein Rollstuhl immer seinen Weg findet, ebenso der Rollator.

Wenn es um Türen geht, wären Schiebetüren die ideale Lösung für eine behindertengerechte Wohnung. Ist ein Treppenlift geplant, damit die betroffene Person ganz unabhängig die Etage wechseln kann, sollte dieser von Fachleuten eingebaut werden. Gekauft werden kann der Treppenlift neu und gebraucht. Gebrauchte Lifte sollten auf jeden Fall gewartet sein! Braucht man den Treppenlift nicht, muss man auf abgenutzte Treppenflächen achten, da sie eine Unfallgefahr darstellen.

 

 

Eine behindertengerechte Wohnung ist nicht leicht aber machbar

 

Behindertengerechte Wohnung -Planung und Umsetzung Wie man sieht, ist es nicht ganz so leicht, eine behindertengerechte Wohnung zu gestalten. Am besten ist es, wenn man die Barrierefreiheit schon bei einem Hausbau bedenkt, denn später kann der Umbau sonst enorm ins Geld gehen. Wenn es um eine behindertengerechte Wohnung geht, muss jede Änderung bei einem Umbau mit dem Vermieter abgesprochen werden. Oft sind Vermieter sehr entgegenkommend und wissen, dass eine behindertengerechte Wohnung immer wieder vermietet werden kann. Somit kann es durchaus sein, dass nicht nur manche Umbauten erlaubt werden, sondern vom Vermieter sogar bezahlt werden. Manche Vermieter hingegen tragen nur einen Teil der Kosten oder gar nichts. Ansonsten gibt es auch viele behindertengerechte Wohnungen, die aber all die beschriebenen Änderungen vorweisen können muss, damit man sich auch wirklich wohlfühlen kann.

Wenn es um die Kosten für den Umbau geht, wenn der Vermieter einer Wohnung dem Umbau zustimmt, gibt es mehrere Möglichkeiten. Wenn der Vermieter die Kosten übernimmt, ist alles gesagt. Sollte der Vermieter keine Kosten übernehmen, kann man sich an die Krankenkasse wenden. Diese kennt auch noch weitere Anlaufstellen, wie caritative Verbände, die durchaus auch bereit sind, gewisse Kosten zu übernehmen. Selbst wenn die Krankenkasse es möchte, so darf und kann sie nicht alle Kosten tragen. Es wäre aber gut, sich vorab zu informieren, was genau die Kasse übernimmt und nicht erst die Arbeiten durchführen zu lassen. Ansonsten kann eventuell eine Versicherung ausgezahlt werden, um die Umgestaltung finanzieren zu lassen. Bei dem Umbau sollte man auch ruhig Fachleute und Produkte miteinander vergleichen, um Kosten einsparen zu können.


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